Wenn Menschen nur geduldet sind

Presseartikel der Marburger Neuen Zeitung zur ersten Veranstaltung in der Elisabeth-Schule

Wenn Menschen nur geduldet sind

14.12.2007
Marburg. (kse). Die Probleme in Deutschland nur geduldeter Flüchtlinge war Thema in der Marburger Elisabeth-Schule. Femke Praagh vom Verein „Pro Asyl“ stellte ihre Organisation vor und diskutierte mit den Schülerinnen und Schülern.

Die Veranstaltung mit dem Titel „Rassismus und Asylpolitik in Deutschland“ lief im Rahmen der „Aktion Grenzenlos“, einer Aktionswoche gegen Rassismus.
Den Ansatzpunkt der Diskussionen bildete der Film „Wie ein Strich durchs Leben“, der an einem konkreten Beispiel aufzeigt, welche Ängste geduldete Menschen haben und mit welchen konkreten Schwierigkeiten sie im Alltag konfrontiert sind. Gezeigt wird dies am Beispiel einer 18-Jährigen, die als Kleinkind aus dem Libanon in die Bundesrepublik kam und seit ihrem 16. Geburtstag von den Ausländerbehörden als erwachsen behandelt und somit persönlich geduldet wird.

Vor der Vorführung des Films stellte van Praagh zunächst die Frage in den Raum, was man eigentlich unter geduldet zu verstehen habe. Viele der Schüler besaßen das entsprechende Hintergrundwissen und erläuterten, dass es sich um Personen handelt, deren Abschiebung im Grunde jeden Tag erfolgen könne. Es handele sich lediglich um eine ausgesetzte Abschiebung, so van Praagh. Auf die Frage, ob Geduldete Sozialleistungen erhielten, erklärte sie, dass diese 30 Prozent unter dem Existenzminimum lägen und zum Teil auch in Naturalien ausgezahlt würden. Auch bei der Arbeitserlaubnis würden die Menschen unter Schwierigkeiten leiden, da jeder einzelne Job von der Ausländerbehörde genehmigt werden müsse. Probleme mit dem ArbeitsplatzDer Arbeitsplatz dürfe nur angetreten werden, wenn kein Deutscher oder EU-Ausländer für die Stelle in Frage käme, und dies sei bei der heutigen Arbeitslosigkeit natürlich nur außerordentlich selten der Fall, so die Referentin.

Würde ein Geduldeter krank, bekäme er nur einen Krankenschein, wenn akute Schmerzen oder ein lebensbedrohlicher Zustand vorlägen, sagte van Praagh. Somit seien die Betroffenen von der normalen Krankenversorgung ausgeschlossen. Der Gesetzgeber argumentiere, dass der Aufenthalt der Geduldeten nur sehr kurz sei und sie somit auch mit den Schwierigkeiten leben könnten. In der Praxis erstrecke sich die Duldung jedoch oft über mehrere Jahre.

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